Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

AGB

Scarlito GmbH

 

1 Vertragsgegenstand


1.1 Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die vertragliche Beziehung zwischen der SCARLITO GmbH, Dr. Ottmar Kohler
Straße 1, 51643 Gummersbach (nachfolgend „SCARLITO“) und dem Auftraggeber.

1.2 SCARLITO erbringt verschiedene Leistungen aus und im Zusammenhang mit der Videoproduktion sowie des Marketings für Unternehmen.

Zu den Leistungen von SCARLITO zählen insbesondere:

• die Konzeption und Planung von Videodreharbeiten,
• die Produktion von Videos, Animationen und digitalen Veranstaltungen (Videodreh, Videoschnitt),
• die Vermittlung von Personal aus der Videoproduktion (Kameraleute, Redakteure, Beleuchter, Maskenbildner, Sprecher,
Schauspieler etc.) und Social Media Experten,
• die Beratung und Workshops zu den Themen Videoproduktion, Content Marketing und Social Media,
• Kampagnen und Kanalmanagement von Social Media (Marketing-Unterstützung)
• cloudbasierte Speicherung von Video- und Tonaufnahmen
• das Handeln mit Videotechnik und die Ausstattung von Broadcast-Studios.

 

2 Vertragsschluss


2.1 Sämtliche Angebote von SCARLIO sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn SCARLITO dem Auftraggeber
Leistungsbeschreibungen, Werbebroschüren oder Ähnliches überlassen hat.

2.2 Die Beauftragung von SCARLITO durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Angebot. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart worden
ist, ist SCARLITO dazu berechtigt dieses Angebot innerhalb von drei Werktagen anzunehmen, nachdem es SCARLITO zugegangen ist.

2.3 Die Annahme des Angebots erfolgt durch Übersendung der Auftragsbestätigung durch SCARLITO. Die von SCARLITO übersandte
Auftragsbestätigung und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag, wobei im Falle von
Abweichungen die Auftragsbestätigung Vorrang hat.

2.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn SCARLITO es versäumt hat, den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ausdrücklich zu widersprechen.

 

3 Vertragsdurchführung, Leistungen von SCARLITO


3.1 SCARLITO stimmt mit dem Auftraggeber die einzelnen zu erbringenden Leistungen im Vorfeld der Auftragsdurchführung gemeinsam ab.
Grundlage der einzelnen im Rahmen der Auftragsdurchführung von SCARLITO zu erbringenden Leistungen ist immer die Auftragsbestätigung
von SCARLITO.

3.2 Soweit die Vertragsparteien nicht etwas anderes vereinbart haben, sind schriftliche Konzepte zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im
Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

3.3 In der vereinbarten Vergütung sind sämtliche Produktionskosten, einschließlich einer Masterkopie, sowie die Rechteeinräumung am Film- und
Tonwerk bzw. journalistischem, kreativem Werk wie z.B. Text, Konzept, Beitrag oder Treatment nach Maßgabe dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen enthalten.

3.4 SCARLITO ist dazu berechtigt einzelne Leistungen im Rahmen der Vertragsdurchführung und Produktion (insbesondere Regisseure,
Kameraleute, Tontechniker, Maskenbildner, Beleuchter) durch Dritte durchführen zu lassen.

3.5 Sämtliche von SCARLITO angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von SCARLITO ausdrücklich
schriftlich als verbindlich bezeichnet.

 

4 Pflichten des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, SCARLITO in allen Phasen der Produktion sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel zum Zwecke der
Produktion (z.B. Logos, graphische Elemente, Texte, Schriftarten) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird der Auftraggeber
sämtliche zur Produktion notwendigen Informationen unverzüglich SCARLITO zur Verfügung stellen.

4.2 Ist die Benutzung von Räumen und Grundstücken des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber
SCARLITO und deren Mitarbeitern Zugang zu diesen Räumen und Grundstücken zu gewährleisten.

4.3 Soweit der Auftraggeber SCARLITO im Rahmen der Vertragsdurchführung Daten überlässt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, diese auch
selbst zu sichern, damit die überlassenen Daten auch im Falle einer Systemstörung oder eines Systemausfalls jederzeit wiederhergestellt und
vom Auftraggeber verwendet werden können. SCARLITO haftet nicht für den Verlust von Daten des Auftraggebers, wenn der Schaden darauf
beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, eine angemessene Datensicherung durchzuführen, um dadurch sicherzustellen, dass die
verloren gegangenen Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

 

5 Kosten und Preise

5.1 Die von SCARLITO im Angebot genannten oder vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem
etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

5.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und
abgelieferte Teilleistungen. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte
Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet SCARLITO den Auftraggeber über das voraussichtliche
Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses
Vertrags, ist SCARLITO berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

5.3 Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine Zusatzvereinbarung in elektronischer Form zu treffen, in der insbesondere
zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Auftrag
genannten Betrag zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.4 Nicht eingeschlossen sind Vervielfältigungen, etwaige Fremdsprachenversionen und Reisekosten. Reisen sind im Voraus mit dem
Auftraggeber abzustimmen.

 

6 Zahlungsbedingungen

6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist die Hälfte der vereinbarten Vergütung unverzüglich nach Vertragsschluss fällig und auf das von
SCARLITO angegebene Bankkonto zu überweisen.

6.2 Die restliche Vergütung ist nach Abgabe des Mastervideos unverzüglich auf das von SCARLITO angegebene Bankkonto zu überweisen.

6.3 Bei einer dauerhaften Beauftragung von SCARLITO sind Zahlungen monatlich nach Erhalt der Rechnung und ohne Abzug fällig.

6.4 Die Vergütung versteht sich zusätzlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7 Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

7.1 Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bleiben die von SCARLITO erbrachten (Teil-) Leistungen im ausschließlichen und alleinigen
Eigentum von SCARLITO (Eigentumsvorbehalt). Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von SCARLITO erbrachten Leistungen verbleiben
ebenfalls bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung bei SCARLITO.

7.2 Nach vollständiger Zahlung stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu.

7.3 Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücke, wird der Auftraggeber
von SCARLITO über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und
Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt SCARLITO
insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei.

7.4 Von SCARLITO gelieferte Werke (z.B. Filme, Bilder, Grafiken, Animationen, Tonaufnahmen und/oder Texte) sind urheberrechtlich geschützt
und stehen dem Auftraggeber für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung,
Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch SCARLITO gestattet. Die vorweg genannte Regelung zur
Rechteeinräumung bzw. Rechteübertragung gilt umgekehrt genauso für Lieferanten von SCARLITO, wenn im Rahmen der
Leistungserbringung der Lieferanten Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte entstehen.

 

8 Untersuchungs- und Rügepflicht

8.1 Der Auftraggeber hat SCARLITO auftretende Mängel an den von SCARLITO erbrachten Leistungen unverzüglich mitzuteilen.

8.2 Rügt der Auftraggeber Mängel, die er erkannt hat oder bei pflichtgemäßer Wahrnehmung seiner kaufmännischen Prüfpflichten hätte erkennen
können, nicht oder nicht rechtzeitig gegenüber SCARLITO, verliert er seinen Anspruch auf Gewährleistung.

8.3 Für dem Auftraggeber bereits bei Vertragsschluss bekannte oder grob fahrlässig unbekannt gebliebene Mängel ist die Geltendmachung von
Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

 

9 Sach- und Rechtsmängel, sonstige Leistungsstörungen

9.1 SCARLITO leistet bei Sachmängeln zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu überlässt SCARLITO nach seiner Wahl dem Auftraggeber
ein neues, mangelfreies Mastervideo oder beseitigt den Mangel. Als Mangelbeseitigung gilt auch, wenn
SCARLITO dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden.

9.2 Bei Rechtsmängeln leistet SCARLITO zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Hierzu verschafft SCARLITO nach ihrer Wahl dem Auftraggeber
eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an den gelieferten Vertragsgegenständen oder an ausgetauschten oder geänderten
gleichwertigen Vertragsgegenständen.

9.3 Das Kündigungsrecht des Auftraggebers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder
Ersatzlieferung in angemessener Frist fehlgeschlagen ist; eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen eines Mangels leistet SCARLITO im Rahmen der nach diesen
Nutzungsbedingungen festgelegten Grenzen.

9.4 Erbringt SCARLITO Leistungen bei Fehlersuche oder -beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein, kann SCARLITO hierfür Vergütung
entsprechend ihrer üblichen Sätze verlangen. Das gilt insbesondere, wenn ein Mangel nicht nachweisbar oder SCARLITO nicht zuzurechnen
ist. Zu vergüten ist außerdem der Mehraufwand auf Seiten von SCARLITO, der dadurch entsteht, dass der Auftraggeber seinen
Untersuchungs- und Rügepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.

9.5 Behauptet ein Dritter Ansprüche, die den Auftraggeber hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen,
unterrichtet der Auftraggeber SCARLITO unverzüglich in Textform. Der Auftraggeber ermächtigt SCARLITO hiermit, die zweckentsprechende
Rechtsverteidigung gegen den Dritten gerichtlich und außergerichtlich in eigener Verantwortung zu führen. Wird der Auftraggeber verklagt,
stimmt er sich mit SCARLITO ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere ein Anerkenntnis oder einen Vergleich, nur mit Zustimmung
von SCARLITO vor.

9.6 Aus sonstigen Pflichtverletzungen von SCARLITO kann der Auftraggeber Rechte nur herleiten, wenn er die Pflichtverletzung gegenüber
SCARLITO in Textform gerügt und SCARLITO eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe eingeräumt hat. Das gilt nicht, soweit nach der Art der
Pflichtverletzung eine Abhilfe nicht in Betracht kommt. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten die festgelegten
Grenzen nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.

 

10 Haftung

10.1 SCARLITO haftet nur, wenn SCARLITO ein Verschulden zur Last fällt, es sei denn, das Gesetz sieht eine Haftung auch ohne Verschulden
vor.

10.2 Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet SCARLITO unbeschränkt.

10.3 Bei einem Verschuldensgrad, der hinter Ziffer 10.2 zurückbleibt (einfache Fahrlässigkeit) haftet SCARLITO
a) unbeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz,
b) beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadensumfangs für sonstige Schäden, die aufgrund der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erhaltung die andere Vertragspartei berechtigterweise vertraut.

10.4. Über Ziffer 10.3 hinaus haftet SCARLITO ausschließlich für direkte Sachschäden bis zu einem Höchstbetrag von 1 Mio. € je Schadensereignis,
wobei die Haftung für die Gesamtheit aller Schadensfälle innerhalb eines Kalenderjahres auf 3 Mio. € begrenzt ist. Die Haftung für
Vermögensschäden und jede Art von Folgeschäden ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn, für Schäden aus
Produktionsausfall und für Schäden, die bei Dritten entstanden sind.

 

11. Verjährung


Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr. Satz 1 gilt nicht, soweit längere Fristen gesetzlich
vorgeschrieben sind, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung und bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


12. Sonstige Vereinbarungen


SCARLITO ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste
auf seiner Website und in sozialen Medien (z.B. Instragram. Facebook, LinkedIn, YouTube, Xing) zu führen. Der Auftraggeber ist dazu
berechtigt die Referenzierung jederzeit in elektronischer Form zu widerrufen. Im Falle eines Widerruf wird SCARLITIO die jeweiligen Contents
innerhalb von 14 Werktagen entfernen. SCARLITO ist ferner dazu berechtigt die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

 

13. Höhere Gewalt

13.1. In Fällen höherer Gewalt ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von der Verpflichtung zur
Erfüllung der vertraglichen Pflichten befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Vertragspartei liegende
Ereignis, durch das sie ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird, einschließlich Feuerschäden,
Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, unerwartet auftretender Pandemien oder Epidemien (z.B. Covid 19) sowie
nicht von ihr verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen. Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen
auf Seiten der Vorlieferanten der Verkäuferin gelten nur dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant seinerseits durch ein vorgenanntes
Ereignis seinerseits an der Erfüllung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist.

13.2. Die betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und
sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken.

13.3. Die Vertragsparteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen und festlegen, ob nach Beendigung des
jeweiligen Ereignisses die während dieser Zeit nicht erbrachten Leistungen nachgeholt werden sollen.

13.4. Ungeachtet dessen ist jede Vertragspartei berechtigt, vom jeweiligen Auftrag zurückzutreten, wenn die höhere Gewalt mehr als vier Wochen
seit dem vereinbarten Leistungsdatum andauert.

 

14. Aufrechnung, Zurückbehaltung

14.1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

14.2. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen
Vertragsverhältnis berechtigt.

 

15. Schlussbestimmungen

15.1. SCARLITO behält sich das Recht vor, diese Vertragsbedingungen an geänderte rechtliche oder technische Bedingungen anzupassen,
solange dadurch die Funktionalität der Leistungen für den Auftraggeber erhalten bleibt und es sich lediglich um für die vertraglichen Rechte
und Pflichten der Parteien unwesentliche Anpassungen handelt. Über derartige Änderungen wird der Auftraggeber mindestens zwei Monate
vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen informiert.

15.2. Sofern Änderungen dieser Vertragsbedingungen wesentliche Veränderungen der Funktionalität oder der Leistungen mit sich bringen und/oder
die grundlegenden Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Vertrag betreffen, steht dem Auftraggeber das Recht zu, der Änderung
innerhalb eines Monats ab Zugang der Änderungsmitteilung zu widersprechen und den Vertrag mit Wirkung zum von SCARLITO mitgeteilten
Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform gemäß § 126 Absatz 1 BGB.
Verstreicht die Kündigungsfrist, ohne dass der Auftraggeber die Kündigung erklärt, gelten die Änderungen als wirksam vereinbart. In der
Änderungsmitteilung wird SCARLITO den Auftraggeber auf sein Kündigungsrecht hinweisen.

15.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz von SCARLITO. Klagt SCARLITO, ist
SCARLITO auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

15.4. Es gilt das auf inländische Vertragsparteien anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland

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